Züchtung ohne Erlaubnis ist strafbar - Gegen Vermehrer und "Privatzüchter"

"Vermehrer" und "Massenzüchter" sehen Hunde nicht als Lebewesen sondern nur als Geldquelle an, die sie zu Dumping-Preisen verschärbeln.

 

Doch leider versuchen auch viele "Privatzüchter" ihr Glück. Das sind unaufgeklärte Menschen die weder Ahnung von "richtiger" Hundehaltung haben noch vom Züchten.

Vorallem aber und das wissen leider nur wenige, machen solche "Privatzüchter" sich damit strafbar.

 

Laut Tierschutzgesetz, Abschnitt 8, §11 [...] oder gewerbsmäßig damit handeln und Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der Zuständigen Behörde [...] weiter heißt es dort [...] Wenn Sie/Er die Welpen verkauft ist das gewerbsmäßiges handeln und ohne Genehmigung verboten [...].

 

Viele Menschen besitzen heutzutage nicht nur einen Hund sondern gleich zwei oder mehr. Da kommt dann schnell mal die Idee auf, die Haushaltskasse auszubessern oder die eigenen Hobbys zu finanzieren in dem man mal eben eine kleine "Privatzucht" eröffnet.

Doch solche Menschen sind sich nicht im klaren das, wenn die Hundewelpen so versorgt werden wie es sein sollte (verschiedene Impfungen, Entwurmen, spezielles Futter, richtige Haltung-Zubehör, regelmäßige Kontrollen), man für einen Hundewelpen locker ca. 300 € bis 400 € an Tierarztkosten anfallen. Zudem muss auch die schwangere Hündin regelmäßig zur Kontrolle.

Jeder der auf eine richtige Versorgung der Welpen verzichtet geht das Risiko ein das einige, wenn nicht sogar alle Welpen sterben und macht sich damit ebenso strafbar.

 

Siehe "Strafe in Deutschland wegen Tierquälerei"

„Wühltischwelpen – nein danke!“

Eine Initiative, die vor zwei Jahren vom Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH), TASSO, dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (BMT), der Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und -therapie e.V. (GTVMT), der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) und Vier Pfoten Deutschland ins Leben gerufen wurde.