Die Grünen erfinden acht neue Verbote für Hundehalter

Gunnar Schupelius hält den aktuellen Entwurf der Grünen für ein neues Hundegesetz für restlos übertrieben.

 

Die Grünen sind die Partei der Volkserziehung. Sie lieben Verbote und artige Bürger, die sich an diese Verbote halten. Vergangene Woche kamen sie in Prenzlauer Berg mit der Idee heraus, einen ganzen Kiez vom Auto zu befreien. Jetzt haben sie ein Gesetz vorbereitet, das auf zwölf DIN-A4-Seiten acht neue Verbote für Hundehalter enthält. Es soll am 22. Mai ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

 

Und das sind die Hunde-Verbote der Grünen:

 

1. Es ist verboten, einen Hund ohne Führerschein zu führen, egal welcher Rasse der Hund angehört, ob man ihn an der Leine führt oder nicht und wie lange man schon im Besitz des Hundes ist (§ 4,1).

 

2. Es ist verboten, den Führerschein zu Hause zu lassen, wenn man mit dem Hund ausgeht (§ 4,1).

 

3. Es ist verboten, die Hundeprüfung bei einer Hundeschule abzulegen, die nicht von der zentralen "Hundeprüfstelle" erfasst ist. Die Hundeprüfstelle wäre ein neues Amt, das es noch nicht gibt (§ 2,3).

 

4. Es ist verboten, einen Hund zu erwerben, ohne vorher die Hundeprüfung abgelegt zu haben (§ 4,1).

 

5. Es ist verboten, einen Hund ohne elektronisches Kennzeichen (Transponder) zu halten (§ 3,1).

 

6. Es ist verboten, einen Hund zu halten, ohne dass dessen Daten aus dem Transponder in einem zentralen Register des Senats gespeichert sind (§ 3,2).

 

7. Wer unter 18 Jahre alt ist, darf überhaupt keinen Hund führen (§ 4,8,4-5).

 

8. Es ist verboten, einen "großen Hund" zu führen, ohne dass er der Hundeprüfstelle zur Kontrolle vorgeführt wurde (§ 15). Welcher Hund als "großer Hund" gilt, definiert das Gesetz nicht. Verantwortlich für die Verbote zeichnen die grüne Tierschützerin Claudia Hämmerling und die beiden Fraktionschefinnen Antje Kapek und Ramona Pop. Zur Begründung führen sie an, dass die meisten "Beißvorfälle" im "häuslichen Bereich" gezählt würden.

 

Überwiegend seien Kinder betroffen. Da helfe weder "Maulkorb- noch Leinenzwang", aber eben das "Fachwissen" der Hundehalter, das sie zwangsweise erwerben sollen.

 

Aber warum soll "Fachwissen" helfen, wo "Maulkorb- und Leinenzwang" versagen? Wer mit seinem Hund Kinder in Gefahr bringt, der ist ohnehin nicht ganz zurechnungsfähig und wird auch mit Führerschein kein anständiger Mensch.

Der normale Hundebesitzer wiederum liebt sein Tier und kennt sich gut mit ihm aus und achtet darauf, dass es niemanden belästigt. Der braucht keine Zwangsschulung, der muss nicht erfasst und gegängelt und auch nicht ständig vom Staat überwacht werden. Die grünen Damen sollen ihr Gesetz stecken lassen. Wir brauchen es nicht.

 

Quelle: BZ-Berlin.de